Energieausweise dienen der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und sollen einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn Sie ein bebautes Grundstück, Wohnungseigentum oder Teileigentum verkaufen möchten. Soll das Erbbaurecht an einem bebauten Grundstück begründet oder übertragen werden, wird dieser ebenfalls notwendig.
Zudem muss einer vorliegen, wenn eine Wohnung oder eine sonstige selbstständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden soll.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
Energieverbrauchsausweis
Berechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre
Energiebedarfsausweis
Berechnung durch eine Gebäudebilanzierung
Die Infografik zeigt Ihnen, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie der Richtige ist. Bei Fragen stehen wir Ihnen immer gerne kompetent zur Seite.
Wir bieten Ihnen die rechtssichere Erstellung von Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweisen.